Corona-Update für die Hallensaison

Coronaregeln für unsere Tennishalle - 3G

Unsere Hallensaison startet zum 03.10.2021!!!!

Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist zulässig, wenn alle Beteiligten negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen (3G-Regel) sind. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen).

Die Impfnachweise, die wir als Verein bereits schriftlich vorliegen haben, gelten weiter und müssen nicht erneut vorgelegt werden. Eine Kontrolle wird folgen. Ein entsprechender Negativtest bei Nichtgeimpften muss uns hinterlegt (Briefkasten) werden.

Die Testpflicht gilt nicht für Bundes- und Landeskaderathlet*innen, Spieler*innen der Profiligen sowie Berufssportler*innen.

Kinder bis sechs Jahre sowie Schüler*innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht unabhängig ihres Alters grundsätzlich befreit.

In unserer Halle ist laut Verordnung, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bei der Nutzung unserer Halle ist eine Anwesenheitsdokumentation zwingend vorgeschrieben (Registrierung über die Luca-App an der Tennishallentür oder schriftlich dokumentieren)

Bei Rückfragen wendet euch gerne an uns.

Euer Vorstand

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Protokoll zur JHV

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Sieg beim Jüngstenturnier